Allgemeine
Geschäftsbedingungen der wesolutions
Softwareentwicklungs GmbH
für Software und Hardware
und damit in Zusammenhang stehende Leistungen. Stand: 01.01.2018
WESUAL by wesolutions Softwareentwicklungs GmbH
Münzgrabenstraße 36, A-8010 Graz Firmenbuch: FN370602d, ZRS Graz
UID: ATU66802007
www.wesual.at office@wesolutions.at
+43 (0) 316 83 99 58
Übersicht
A) Geltungsbereich 3
B) Nutzungsbedingungen 3
C) Leistungen und Betriebsvoraussetzungen 4
1. Allgemeine Bestimmungen 4
2. Optionale Leistungen 4
D) Geistiges Eigentum 5
E) Vertragsbestimmungen 5
1. Vertragsabschluss 5
2. Vertragslaufzeit 5
3. Preise 5
4. Download, Versand, Lieferung 5
5. Zahlungsbedingungen 6
6. Folgen ausbleibender Zahlungen 6
7. Rechnungslegung 7
8. Lieferfristen/Termine 7
9. Lieferung 7
10. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung 8
11. Technische und gestalterische Beschaffenheit 8
12. Installation, Hard- und Softwarepflege 9
13. Informationspflicht 9
14. Vertragsbeendigung – Kündigung und Rücktrittsrecht 9
F) Besondere Vertragsbestimmungen 9
G) Gewährleistung-, Untersuchungs- und Rügepflicht 9
1. Gewährleistung 9
2. Untersuchungs- und Rügepflicht 10
3. Haftungsausschluss und Schadenersatzansprüche 10
4. Höhere Gewalt 11
H) Cloud-Service und Vertragssoftware 11
1. Cloud-Service 11
2. Einrichtungsgebühr, Hosting 12
3. Urheberrecht 12
4. Nutzung der Vertragssoftware über Drittanbieter 12
5. Obhutspflicht 13
6. Rückübersetzung und Programmänderung 13
7. ASP-Service 13
I) Kundeninformationen 13
1. Registrierung 13
2. Adressänderung 13
3. Datenverwendung zu Marketingzwecken 13
4. Zustimmung zur E-Mail-Werbung, Referenzliste 13
5. Datenschutz 13
J) Teilnichtigkeit – Salvatorische Klausel 14
K) Sonstige Bestimmungen 14
L) Erfüllungsort 14
A) Geltungsbereich
1. Lieferungen, Leistungen, Rechtseinräumungen und Angebote der Firma “wesolutions Softwareentwicklungs GmbH” (nachfolgend kurz: wesolutions) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wesolutions hätte ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungsverhandlungen von wesolutions gelten insofern nicht als Zustimmung von den gegenständlichen Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
2. wesolutions schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern (nachfolgend kurz: Kunde) iSd §1 UGB ab. Vertragsschlüsse mit Verbrauchern iSd §1 KSchG sind daher ausgeschlossen.
3. Der Kunde erklärt mit Vertragsabschluss, dass er Unternehmer gem. § 1 UGB ist und mit dem Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden ist, er diese gelesen hat bzw. jedenfalls die Möglichkeit gehabt hat, vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen.
4. Gegenständliche Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Abweichende Individualabreden bedürfen der Schriftform und gelten nur für das jeweilige Rechtsgeschäft, ausdrücklich nicht jedoch für Folgegeschäfte.
5. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als genehmigt und sind auch für bestehende Verträge wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Monaten nach Kundmachung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Vertrag zurücktritt und wesolutions rechtzeitig auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Die Kundmachung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Hinweis auf die Rechtsfolgen kann schriftlich bzw. elektronisch erfolgen.
6. Der Kunde muss sich an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen halten. Handlungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Aktivitäten sind daher verboten:
a. der Versuch in das System/die Software gewaltsam einzudringen und diese zu zerstören,
b. die Übertragung von Materialien, die bedrohlich, obszön oder pornografisch sind oder die öffentliche Ordnung stören bzw. sittenwidrig sind, sowie
c. die Verbreitung von Computerviren über das Netz des Service.
B) Nutzungsbedingungen
1. Alle Produkte und die dazu angebotenen Dienstleistungen (nachfolgend kurz: Leistungen) einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen, Service, Hardware und Software, werden von wesolutions angeboten.
2. Der Kunde bestätigt, diese Leistungen nur auf der bezeichneten Hardware und den genannten Software-Plattformen zu betreiben. Der Kunde anerkennt, dass es in seiner Verantwortung liegt, die entsprechende Computersoftware, Hardware und Internetverbindung zu besitzen, um die aktuelle Version der Leistungen verwenden und benutzen zu können.
3. Der Kunde bestätigt, dass diese Leistungen den Zugang zu und das Nutzen von Dienstleistungen Dritter (u.a. Facebook, Twitter, Instagram, Dropbox, OneDrive…) ermöglicht. Er stimmt zu, solche Dienste nach eigenem Ermessen zu nutzen und dass diese Verwendung den Bedingungen, die der Kunde mit solchen Drittanbietern ausgehandelt hat, unterliegt. Er erklärt sich auch damit einverstanden, dass wesolutions weder für die Vereinbarung zwischen ihm und solchen Dritten noch für die von Dritten bereitgestellten Inhalte verantwortlich ist.
4. Für Inhalte der veröffentlichen Werbebotschaften im WESUAL System und auf Drittanbietern (z.B. Social Media Netzwerken) ist der Kunde allein verantwortlich. Er hat sicherzustellen, dass er für alle veröffentlichten Informationsinhalte die hierfür erforderlichen Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte besitzt. Alle aus einer etwaigen Verletzung dieser Rechte entstehenden Folgen trägt allein der Kunde. Er ist verpflichtet, wesolutions gegenüber Dritten von sämtlichen berechtigten Ansprüchen freizustellen, die wegen der Verletzung ihrer Rechte aufgrund der Nutzung der erworbenen bzw. angemieteten Leistungen geltend gemacht werden.
5. Der Kunde bestätigt, dass die Vertragssoftware WESUAL CREATE, die er lizenziert, im Einklang mit den Bedingungen des Lizenzvertrages für Endbenutzer („EULA“) steht, und diesen zustimmt.
6. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigen nicht, außer im Vorhinein schriftlich anders vereinbart, die Nutzung von Markenzeichen, Produkt- und Servicenamen, Slogans, Logos, oder Bilder der Firma wesolutions.
C) Leistungen und Betriebsvoraussetzungen
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Gegenstand des Auftrages kann sein:
a. Erwerb, Verleihung bzw. Anmietung einer Hardware,
b. Erwerb von Werknutzungsbewilligungen an der Software WESUAL CREATE,
c. Einschulung des Bedienungspersonals,
d. Mitwirkung bei Inbetriebnahme,
e. telefonische Beratung,
f. Zugang und Zugriff auf die wesual-Datenbank (nachfolgend: ASP-Service), sowie
g. sonstige Service-, Support- und/oder Wartungsarbeiten.
1.2. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulungen, Coachings und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers. wesolutions ist zur Teilleistung berechtigt.
1.3. Dem Kunden sind die erforderlichen Betriebsvoraussetzungen, insbesondere die Erforderlichkeit eines Internetanschlusses für den Betrieb der zu erwerbenden Hardware sowie der Nutzung der Software WESUAL CREATE, bekannt.
2. Optionale Leistungen
2.1. Zusätzlich zur angebotenen Software und Hardware können Dienstleistungen (Serviceleistungen), wie zum Beispiel
a. Facebook Kampagnen,
b. Leistungen für zusätzliche Betreuung,
c. Kosten für Reparaturen, Wartungen und Instandhaltungen, die nicht in der Gewährleistung gedeckt sind,
d. Leistungen für die individuelle Erstellung von Softwarekomponenten (z.B. Templates, Apps), und/oder
e. Leistungen für persönliches Coaching
in Anspruch genommen werden, und werden nach Aufwand verrechnet. Der genaue Leistungsumfang wird im Einzelvertrag schriftlich festgelegt. Ein Anspruch des Kunden auf darüberhinausgehende Erbringung von Dienstleistungen besteht nicht.
2.2. Für jene Serviceleistungen, die im Angebot bzw. Kaufvertrag nicht vermerkt sind, werden bei Instandnahme zusätzliche Kosten verrechnet. Preise können der/n aktuellen Preisliste(n) entnommen werden bzw. werden mit dem Kunden persönlich abgesprochen. Wenn nicht anders vereinbart, beinhalten Preise nur die beschriebene Serviceleistung, jedoch nicht Kosten, die zusätzlich dafür anfallen (u.a. Kosten für Anreise, Installation/Montage, Lizenzrechte…).
2.3. Persönlich vereinbarte Preise für Serviceleistungen sind nur ein geschätzter Betrag. Der Endbetrag kann erst nach vollständiger Leistungserbringung berechnet werden.
2.4. Der Kunde hat im Rahmen der Leistungserbringung grundsätzlich keinen Anspruch auf einen bestimmten Fertigstellungs- termin, außer es wurde im Einzelvertrag schriftlich vereinbart. Auch dann hat der Kunde geringfügige Terminüberschreitungen von 2-4 Wochen (je nach Arbeitsaufwand) zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch zusteht.
2.5. Der Leistungszeitraum wird von wesolutions dem Kunden im Einzelvertrag schriftlich festgelegt. Andernfalls wird wesolutions ehestmöglich, jedoch binnen 20 Kalendertagen ab Vertragsabschluss mit der Leistungserbringung beginnen.
2.6. Erbrachte Dienstleistungen werden von wesolutions lückenlos mit Stundenaufzeichnungen erfasst. Diese werden, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, der Rechnungslegung zu Grunde gelegt.
2.7. Bei einem käuflichen Erwerb von Softwarekomponenten sind weitergehende Dienstleistungen von wesolutions (u.a. Support- und Wartungsleistungen, Updates, Upgrades, usw.), außer schriftlich vereinbart, nicht inkludiert.
2.8. Die von der Leistungserbringung durch wesolutions umfassten Softwareversionen und Plattformen werden im Einzelvertrag schriftlich festgelegt. Gibt der Kunde Änderungswünsche oder sonstige Inputs bekannt, so werden diese von wesolutions, wenn möglich, umgesetzt. Etwaiger daraus resultierender Mehraufwand wird gesondert in Rechnung gestellt.
2.9. Bei Individualleistungen (u.a. Programmierungen), die im Vorhinein schriftlich vereinbart wurden, hat der Kunde neben der allgemeinen Mitwirkungs- und Beistellpflicht wesolutions bei der Erstellung der inhaltlichen und funktionellen Konzeption und Informationsarchitektur sorgfältig zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für die Individualleistungen festzulegen. Der Kunde ist an das ausgearbeitete Konzept und dessen Rahmenbedingungen gebunden. Änderungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung von wesolutions verbindlich, und können zu Abweichungen von Termin- und Preisvereinbarungen führen.
2.10. Sofern im Vorhinein schriftlich vereinbart, übernimmt wesolutions (gegen gesondertes Entgelt) die Erstellung von Konzepten auf Basis der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Daten. Das erstellte Konzept ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und wesolutions schriftlich zu bestätigen.
2.11. wesolutions ist nicht verpflichtet, das ausgearbeitete Konzept und dessen Rahmenbedingungen auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Durchführbarkeit zu überprüfen und übernimmt diesbezüglich keine Warnpflichten gegenüber dem Kunden. wesolutions wird sich im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht bemühen, die Kundenspezifikationen bestmöglich zu erfüllen.
D) Geistiges Eigentum
1. Die Hardware ist durch Gesetze, insbesondere Urheber-, und Markenrechtsgesetze, und internationale Verträge geschützt.
2. Alle nicht gesetzlich oder ausdrücklich in diesen AGBs dem Kunden eingeräumten Rechte verbleiben bei wesolutions.
3. Für die Software gilt die Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA).
E) Vertragsbestimmungen
1. Vertragsabschluss
1.1. Für den Abschluss eines Vertrages bedarf es entweder eines durch den Kunden unterzeichneten Angebots, einer schriftlichen oder elektronischen Bestellung, einem (mündlichen) Auftrag folgenden schriftlichen Bestätigung, der faktischen Erfüllung des Vertrages durch wesolutions oder eines Downloads vom wesolutions-Webserver durch den Kunden.
1.2. Ein Angebot/eine Produktempfehlung stellt einen unverbindlichen Preisvorschlag dar. Irrtümer (z.B. Tippfehler) vorbehalten.
1.3. wesolutions behält sich vor, Bestellungen bzw. Aufträge ohne Angaben von Gründen abzulehnen; insbesondere werden Bestellungen bzw. Aufträge abgelehnt, sofern die bestellte Ware nicht verfügbar oder lieferbar ist, oder wenn die vom Kunden übermittelten Daten, die zur Erfüllung eines Auftrages erforderlich sind, sich als unvollständig, fehlerhalft oder falsch erweisen.
1.4. Für Bestellungen im Webshop gelten zusätzlich zu diesen Bestimmungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Webshop.
2. Vertragslaufzeit
2.1. Für sämtliche Dienstleistungsvereinbarungen, für die ein periodisch abzurechnender Preis vereinbart wird (u.a. Nutzungslizenz WESUAL CREATE, STAGE-Lizenz) gilt, wenn nicht anders im Vorhinein schriftlich vereinbart ist, eine Mindestvertragsdauer von zwölf (12) Monaten. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Datum der Zusendung der Zugangsdaten durch wesolutions.
2.2. Dienstleistungsvereinbarungen verlängern sich automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der Mindestvertragsdauer von einer Vertragspartei gekündigt wird.
2.3. Für Kündigungen nach der Mindestvertragsdauer besteht eine Kündigungsfrist von einem (1) Monat jeweils zum Monatsletzten.
2.4. Für andere Verträge (u.a. Support- und Wartungsleistungen) ergibt sich die Vertragsdauer aus dem jeweiligen Auftrag bzw. Projekt, und schließen, wenn nicht anders vereinbart, mit Projektabschluss und Lieferung an den Auftraggeber ab.
3. Preise
3.1. Alle von wesolutions genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vereinbart, in EURO, exklusive Umsatzsteuer, ab Werk, ohne Verpackung, Versand und zollrechtlicher Gebühren zu verstehen.
3.2. Die in der Preisliste angegebenen Preise stellen eine unverbindliche Preisempfehlung dar. Alle Details und abweichenden Kosten können von Mitarbeitern von wesolutions u.a. unter office@wesolutions.at angefordert werden.
4. Download, Versand, Lieferung
4.1. Der Versand der Software erfolgt mittels Downloads über die firmeneigene Webseite. Zugangsdaten werden dem Kunden per E-Mail übermittelt. Hardware wird über einen von wesolutions gewählten Paket- bzw. Speditionsdienst versendet. Auf Wunsch kann die Versendung durch eine andere Speditionsfirma erfolgen. Daraus resultierende Zusatzkosten trägt der Kunde.
4.2. Die Kosten für Versand richten sich nach Beschaffenheit, Gewicht, Warenwert der zu versenden Ware(n) sowie dem jeweiligen Zielland. Alle in den Angeboten angeführten Versandpreise stellen eine unverbindliche Preisempfehlung dar und können je nach Bestellungsumfang variieren.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Rechnung
Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist der Rechnungsbetrag bei Bestellung, Download bzw. Rechnungsausstellung fällig. Zahlungsziel sind 14 Kalendertage. Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig. Dies gilt auch für die Verrechnungsbeträge, welche durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Abschlusssumme entstehen, unabhängig von der für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen.
5.2. Bankeinzug (nur bei periodischen Leistungen)
5.2.1. Periodische Leistungen können mittels Bankeinzug abgewickelt werden. Der Einzug einer Lastschrift erfolgt bei konto- führenden Bankinstituten in Österreich und Deutschland frühestens 1 Tag nach Zusendung der Vorabankündigung, bei konto- führenden Bankinstituten in anderen Ländern frühestens 5 Tage nach Zusendung der Vorabankündigung. Fällt die Fälligkeit gemäß dem Vertrag vom Kunden zu zahlenden Betrages nicht auf einen Bankarbeitstag, so verschiebt sich die Fälligkeit auf den ersten folgenden Werktag.
5.2.2. Das vereinbarte Nutzungsentgelt ist im Voraus zu Beginn des jeweiligen Nutzungmonats bzw. bei jährlicher Zahlung am Beginn des jeweils neuen Nutzungjahres zur Zahlung fällig. Ein solches Entgelt ist auf Grundlage des VPI 2010 wertgesichert. wesolutions ist berechtigt, das Entgelt einmal jährlich anzupassen, sobald sich der Index um mehr als 5% verändert. Eine solche Entgeltanpassung berechtigt den Kunden nicht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages.
5.2.3. Der Kunde hat für die Deckung des Kontos für den abzubuchenden Betrag Sorge zu tragen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht von wesolutions verursacht wurden.
5.2.4. Der Kunde erhält für jede Zahlung aus Verträgen mit SEPA-Lastschrift eine Faktura über den zu zahlenden Betrag und den voraussichtlichen Abbuchungstag. Der Kunde stimmt der Verkürzung der 14-tägigen Vorabinformation (Pre-Notification) auf fünf (5) Tage zu. Bei wiederkehrenden Zahlungen in gleicher Betragshöhe reicht eine einmalige Faktura bzw. Vorabinformation.
5.2.5. Zahlungen mit Bankeinzug sind widerrufbar. Die vom Konto abzubuchenden Beträge unterliegen keiner betragsmäßigen Beschränkung. wesolutions ist bei offenen Entgelten nach erfolgloser Mahnung und Nachfristsetzung berechtigt, die Leistung einzustellen, den Vertrag sofort zu lösen sowie den Zugriff des Kunden auf dessen WESUAL-Datenbank zu sperren.
5.3. Leasing (nur Hardware)
Bei Zahlung mittels Leasing (nur für Hardware) gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Zahlungskonditionen der Grenkeleasing GmbH, einsehbar unter www.grenke.at.
5.4. Sonstige Bestimmungen
5.4.1. Zahlungen sind ohne jeden Abzug zu leisten.
5.4.2. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem wesolutions über den entsprechenden Geldbetrag frei verfügen kann.
5.4.3. Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von wesolutions.
5.4.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen behaupteter Gewährleistungsansprüche oder sonstiger Gegenforderungen Zahlungen zurückzuhalten oder gegen die Forderungen der Firma wesolutions aufzurechnen.
5.4.5. wesolutions ist berechtigt, eingehende Zahlungen auch bei anderslautenden Anweisungen des Kunden auf ältere unberichtigt aushaftende Forderungen anzurechnen.
5.4.6. wesolutions kann unbeschadet seiner sonstigen Rechte die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben oder eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen. In jedem Fall ist wesolutions berechtigt, vorprozessuale Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mahnspesen und Rechts- anwaltskosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
6. Folgen ausbleibender Zahlungen
6.1. Für verspätet eingelangte Zahlungen werden von wesolutions zusätzliche Aufwände in Rechnung gestellt. Als verspätet gilt eine Zahlung dann, wenn die in der Rechnung enthaltene Zahlungsfrist nicht eingehalten wird.
6.2. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 9,02 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der ÖNB.
6.3. Eine Zahlungserinnerung erfolgt, wenn bis zu dem in der Rechnung genannten Zahlungstermin keine Zahlung des Kunden eingegangen ist. Sollte eine bzw. mehrere Mahnungen seitens wesolutions notwendig werden, weil auch der vorherigen Zahlungserinnerung nicht Folge geleistet wurde, so werden zusätzlich Bearbeitungsgebühren dem Kunden verrechnet. Darüber hinaus wird mit der letzten Mahnung der unter 6.2. ausgewiesene Verzugszins dem Kunden zusätzlich zu den anfallenden Bearbeitungsgebühren verrechnet.
6.4. Sollte trotz mehrmaliger Mahnung keine Zahlung erfolgen, wird die offene Forderung zwecks weiterer Betreibung an ein Inkassobüro/Anwalt übergeben. Kosten, die für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung durch ein Inkassobüro/Anwalt und allenfalls für eine anwaltliche Vertretung entstehen, werden dem Kunden zusätzlich gesondert in Rechnung gestellt.
6.5. wesolutions hat das Recht den Zugriff des Kunden auf seine WESUAL CREATE Datenbank bis zum Einlangen der überfälligen Zahlung der Nutzungsgebühr zu sperren. Die Sperrung hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung für ungekündigte Leistungszeiträume.
7. Rechnungslegung
7.1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass er ausschließlich elektronische Rechnungen erhält. Diese werden dem Kunden im PDF Format per E-Mail zur Verfügung gestellt. Eine Rechnung in Papierform kann auf Wunsch des Kunden per Post an die hinterlegte Adresse zugesandt werden. Zusätzliche Kosten für Druck und Versand werden dem Kunden verrechnet.
7.2. wesolutions haftet nicht dafür, wenn die E-Mail nicht ankommt. Der Kunde muss Sorge tragen, dass es zu keinen Störungen an den Empfangseinrichtungen kommt bzw. andere Umstände, die den Zugang verhindern, nicht auftreten.
7.3. Eine Rechnung ist zugegen, sobald sie im Herrschaftsbereich des Mieters eingegangen ist. Sofern wesolutions nur einen Hinweis versendet und der Kunde die Rechnung selbst abrufen kann oder wesolutions die Rechnung zum Abruf bereitstellt, ist die Rechnung zugegangen, wenn sie vom Kunden abgerufen worden ist. Der Kunde ist verpflichtet, in angemessenen Zeiträumen Abrufe der bereitgestellten Rechnungen vorzunehmen.
7.4. Der Kunde ist verpflichtet wesolutions unverzüglich in Kenntnis zu setzten, falls die Rechnung nicht eingelangt ist. Eine Kopie der Rechnung wird nach Inkenntnisnahme dem Kunden ohne zusätzliche Kosten elektronisch zugesendet.
8. Lieferfristen/Termine
8.1. Die angegebenen Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Übermittlung aller erforderlichen Angaben über den Auftrag durch den Kunden oder mit dem Zeitpunkt des Downloads vom wesolutions- Webserver. Liefertermine sind unverbindlich und nur vorbehaltlich uneingeschränkter Transportmöglichkeit gültig. Schaden- ersatzansprüche wegen etwaiger Lieferfristüberschreitungen sowie Pönalzahlungen (Konventionalstrafen) wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
8.2. Die Lieferverpflichtung ist als Holschuld des Kunden zu verstehen.
8.3. Wie auch immer geartete Nebenverpflichtungen zur Lieferung bestehen nur nach vorausgehender ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
8.4. wesolutions ist auch ohne vorhergehende Zustimmung des Kunden berechtigt, zur Erbringung der im Angebot enthaltenen Leistungen Dritte in unbeschränktem Umfang heranzuziehen.
8.5. Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, die die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist behindern, eintreten, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände; dazu zählen insbesondere Verzollungsverzug, Transportschäden, behördliche Eingriffe sowie der Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten oder Vorfälle, die in ihren Auswirkungen den vorher genannten Beispielen gleichkommen. Ebenso tritt eine Verlängerung des Liefertermins ein, wenn sich der Arbeitsaufwand für wesolutions vergrößert.
9. Lieferung
9.1. Die Gefahr geht in jedem Fall – auch wenn wesolutions die Übersendung der Ware an den Kunden selbst oder durch Dritte übernommen hat – auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager von wesolutions verlässt, oder der Downloadvorgang der Vertragssoftware vom wesolutions-Webserver vollständig abgeschlossen ist. Gleiches gilt bei bereitgestellter Ware, die nicht abgerufen wird, oder wenn die Lieferung auf Wunsch des Kunden zurückgestellt wird.
9.2. Die Auswahl der Versendungsart erfolgt vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung durch wesolutions. Der Kunde erklärt sich schon jetzt ausdrücklich mit dem Versand durch Frächter, Spediteur, Bahn oder Post einverstanden. Die Versendung der
Ware erfolgt in einer durchschnittlichen, für den Versand üblicherweise geeigneten Verpackung. Die Kosten für den Versand trägt, wenn nicht im Vorhinein schriftlich vereinbart, der Kunde.
9.3. Wird eine besondere Art der Beförderung bzw. Versendungsart vom Kunden bedungen, so wird die Beförderung von wesolutions auf Gefahr und Kosten des Kunden erbracht bzw. organisiert.
9.4. Liegt der Ort der Lieferung oder Leistung im Ausland, erfolgt die Lieferung/Leistung jedenfalls auf Kosten des Kunden. Dieser ist in dem Fall auch verpflichtet auf eigene Kosten, die Ware entsprechend zu verzollen, zu versteuern und allenfalls zu versichern. Gleichzeitig hat der Kunde auf eigene Kosten sämtliche, den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Bewilligungen und Bestätigungen einzuholen, die für die Ausfuhr der Ware aus Österreich und die Einfuhr der Ware in den ausländischen Staat erforderlich sind, beizubringen, sowie die entsprechenden Erklärungen abzugeben.
9.5. Hat der Kunde die Ware nicht am Lieferort übernommen (Annahmeverzug), ist wesolutions berechtigt, aber nicht verpflichtet, nach Setzung einer angemessenen, mindestens fünf (5) Tage umfassenden Nachfrist vom gesamten Vertrag, einschließlich sämtlicher weiterer Verträge zurückzutreten und die Ware anderwärtig zu verwerten. Die für den Versand entstandenen Zusatzkosten sind wesolutions im Falle eines Annahmeverzuges vom Kunden rückzuerstatten. Ungeachtet dessen ist wesolutions berechtigt auf Vertragserfüllung zu bestehen.
9.6. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung bei der Übergabe unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von drei (3) Werktagen auf Richtigkeit, Vollständigkeit und etwaiger Schäden zu prüfen. Der Kunde verliert das Recht, sich auf eine Vertragswidrigkeit der Lieferung zu berufen, wenn er die Prüfung unterlässt oder die Vertragswidrigkeit nicht unverzüglich nach dem Zeitpunkt, zu dem er sie bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte erkennen können, unter deren genauer Angabe schriftlich rügt.
9.7. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware zu rügen und deren Art und Umfang unverzüglich schriftlich dem Lieferanten mitzuteilen bzw. noch vor Ort auf dem Liefer- oder Frachtschein detailliert zu vermerken und vom Lieferanten zur Bestätigung der Mängelrüge gegenzuzeichnen.
9.8. Der Kunde hat gegenüber wesolutions kein Recht auf Schadensersatz oder Austausch von Waren, die aufgrund des Transports beschädigt oder verloren gegangen sind. Etwaige Schadensersatzansprüche muss der Kunde direkt mit dem Transportunternehmen abklären.
10. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
10.1. Alle gelieferten Waren und Softwareanpassungen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Abnehmer/Besteller/Kunden bestehender Forderung Eigentum der Firma wesolutions. Ebenso alle bei der Herstellung entstandenen Zwischenprodukte, wie etwa mit WESUAL CLICK erstellten Fotos, Untergründe/Bodenplatten, Dekomaterialien.
10.2. Das mit WESUAL CLICK aufgenommene Bildmaterial ist, außer schriftlich anders vereinbart, bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages auf eine Nutzung zu Layoutzwecken beschränkt. wesolutions behält sich bei Zuwiderhandlungen eine Vertragsstrafe in einer Höhe, die dem 5-fachen Satz des vereinbarten Rechnungsbetrages entsprechen kann, vor. Nach vollständiger Begleichung aller bestehenden Forderungen und damit verbundenen Kosten und Spesen kann der Kunde das aufgenommene Bildmaterial uneingeschränkt nutzen, außer diese wurden in Stückzahlen vertraglich genauestens beziffert.
10.3. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme ist wesolutions berechtigt, angefallene Kosten/Aufwände zu verrechnen. Grundsätzlich wird für die Nutzung der Waren/Leistungen für den Zeitraum zwischen Lieferung und Retournierung (Nutzungszeitraum) eine Nutzungsgebühr verrechnet. Bei WESUAL CLICK ergibt sich diese vom Zeitraum der Nutzung des Gerätes, mindestens jedoch 500,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, Versand, Verpackung und zollrechtlicher Gebühren.
10.4. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf das Eigentum von wesolutions hinzuweisen und wesolutions unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
10.5. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
11. Technische und gestalterische Beschaffenheit
wesolutions behält sich bei der Vertragserfüllung ausdrücklich Abweichungen vor gegenüber den Beschreibungen und Angaben in Broschüren, Produktinformationsblättern und sonstigen schriftlichen und elektronischen Unterlagen hinsichtlich Beschaffenheit, Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung oder ähnlicher Merkmale, soweit diese für den Kunden zumutbar sind. Zumutbare Änderungsgründe können sich beispielsweise aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen ergeben.
12. Installation, Hard- und Softwarepflege
12.1. Installation, Hard- und Softwarepflege gehören nur nach schriftlicher Vereinbarung zum Leistungsumfang von wesolutions.
12.2. Wünscht der Kunde die Installation/Montage der Hardware oder Software, Einweisung seines Personals oder die laufende Hard- und Softwarepflege, ist wesolutions bereit, diese Leistungen nach ihren hierfür jeweils geltenden Bedingungen gegen gesonderter Rechnung zu erbringen.
12.3. wesolutions übernimmt die Pflege der Hard- und Software auf Anforderung des Kunden. Der Leistungsumfang beinhaltet Maßnahmen, welche dazu dienen, die Hard- und Software in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen und zu halten, notwendige Anpassungen und den Austausch von Teilen, welche nicht mehr funktionsfähig sind (die ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum von wesolutions über).
12.4. Die Hard- und Softwarepflege schließt nicht Leistungen ein, die infolge unsachgemäßer Behandlung der Produkte oder sonstigen fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens des Kunden zurückzuführen sind. Übersiedlungen und Standortwechsel der Hardwareprodukte werden ebenfalls gesondert verrechnet.
12.5. Die Hard- und Softwarepflege erfolgt während der üblichen Geschäftszeiten von wesolutions.
12.6. Technische Änderungen und Verbesserungen der Hardware sowie Funktionserweiterungen und Upgrades der Software sind nicht Bestandteil der Hard- und Softwarepflege, sofern diese Leistungen nicht zur Fehlerbehebung erforderlich sind.
13. Informationspflicht
13.1. wesolutions ist ein Dienstanbieter im Sinne des E-Commerce-Gesetzes (ECG) und kommt seinen Informationspflichten gemäß
§5 ECG wie folgt nach:
wesolutions Softwareentwicklungs GmbH Münzgrabenstrasse 36, 8010 Graz, Österreich FN: 370602d, ZRS Graz
UID: ATU66802007
Mitglied der Wirtschaftskammer Steiermark
13.2. Diese Informationen finden sich auch auf der Website www.wesolutions.at sowie www.wesual.at.
14. Vertragsbeendigung – Kündigung und Rücktrittsrecht
14.1. Bei periodischen Leistungen sind wesolutions und der Kunde berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat jeweils zum Monatsletzten zu kündigen.
14.2. Unternehmer, die einen Vertrag mit wesolutions schließen, kommt kein allgemeines Rücktrittsrecht zu.
14.3. Eine Ablehnung des Leasingantrages durch die Grenkeleasing GmbH gilt nicht als Rücktrittsgrund des Kunden vom Vertrag gegenüber der wesolutions Softwareentwicklungs GmbH.
14.4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung bleibt unberührt. Für wesolutions stellt einen wichtigen Grund insbesondere dar, wenn der Kunde mit Zahlungen oder anderen Verpflichtungen trotz Mahnungen mehr als 14 Tage in Verzug ist oder in das Vermögen des Kunden ergebnislos Exekution geführt oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet oder beantragt wird.
F) Besondere Vertragsbestimmungen
Für Vermietung/Verleih von WESUAL Produkten, Bestellungen über den Webshop sowie für Support- und Wartungsverträge gelten besondere, individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen. Diese heben die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Vertragsbestimmungen nicht auf, sondern ergänzen diese für den entsprechenden Sachverhalt. Im Zweifelsfall bzw. bei Widerspruch sind die Vertragsbestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen den besonderen Vertragsbestimmungen überzuordnen.
G) Gewährleistung-, Untersuchungs- und Rügepflicht
1. Gewährleistung
1.1. Für WESUAL Neuwaren besteht ein verkürzter Gewährleistungsanspruch von 6 Monaten. Der Verkauf von Gebrauchswaren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
1.2. wesolutions gewährleistet, dass die gelieferte Hardware bzw. Software zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Reklamationen werden nur schriftlich innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung der Ware anerkannt.
1.3. Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllt wesolutions in allen Fällen nach der Wahl von wesolutions, entweder durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Austausch innerhalb angemessener Frist. Erst wenn keine Verbesserung, kein Nachtrag des Fehlenden oder Austausch in angemessener Frist für den Kunden erfolgt, ist der Kunde zur Preisminderung oder Wandlung (Vertragsaufhebung) berechtigt. Bei einem nur geringfügigen Mangel ist die Wandlung ausgeschlossen.
1.4. Gewährleistungsansprüche müssen, wenn Sachmängel betroffen sind, binnen sechs (6) Monaten ab Übergabe der Ware bzw. ab Download der Vertragssoftware gerichtlich geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Ablieferung der Ware bzw. des Downloads der Software. wesolutions leistet Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind. Dies wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, wenn der Sachmangel innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe hervorkommt. Die Vermutung tritt nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache oder des Sachmangels unvereinbar ist.
2. Untersuchungs- und Rügepflicht
2.1. Der Kunde hat im Sinne der §§377 ff UGB die gelieferte Ware bzw. Vertragssoftware unverzüglich, längstens aber binnen drei
(3) Kalendertagen, ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges, insbesondere im Hinblick auf die Funktionstüchtigkeit erworbener Hardware sowie im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen erworbener Vertrags- software, zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind wesolutions unverzüglich, längstens aber binnen drei (3) Kalender- tagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels sowie unter Angabe der genauen Waren- bezeichnung, des Datums der Lieferung/Leistung bzw. des Datums des Downloads und, falls vorhanden, des Rechnungs- datums und der Rechnungsnummer schriftlich bekannt zu geben.
2.2. Für die Rechtzeitigkeit der schriftlichen Mängelrüge wird auf den Zugang bei wesolutions abgestellt. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht diesen Bestimmungen entsprechend erhoben, so gilt die Ware bzw. Vertragssoftware als genehmigt und sämtliche Ansprüche des Kunden – aus welchem Rechtgrund auch immer – sind ausgeschlossen.
2.3. Sämtliche Ansprüche des Kunden sind überdies dann ausgeschlossen, wenn die Ware vom Kunden nicht sach- und fachgerecht gelagert, benutzt und verarbeitet bzw. mit ungeeigneten Teilen verbunden oder verarbeitet wird oder insbesondere, wenn eine Öffnung des Gehäuses der wesolutions Hardwareprodukte durch wesolutions-fremde Personen bzw. selbst erfolgt. Auch für Fehler, Störungen oder Schäden, welche auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten oder auf anomale Betriebsbedienungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Nutzungsbedienungen) zurück- zuführen sind, übernimmt wesolutions keine Gewähr. wesolutions gewährleistet für die Dauer von sechs (6) Monaten, dass die fachgerecht installierte Vertragssoftware die Programminstruktionen ausführt. Die Betriebsvoraussetzungen ergeben sich aus gesonderter Vereinbarung. Bei Installation durch den Kunden selbst, kann für aus der Installation resultierende Fehler, keine Gewährleistung geboten werden. Für alle gelieferten Komponenten gelten ausnahmslos sechs (6) Monate Gewährleistungsfrist.
2.4. Die beanstandete Ware ist wesolutions nach vorheriger Abstimmung zuzusenden bzw. zu übergeben. Die Kosten für den Transport zu wesolutions trägt, auch bei Reparaturen, denen ein Mangel zugrunde liegt, der Kunde. Pakete, welche unfrei gesendet werden, können nicht an- bzw. übernommen werden. Bei beanstandeter Software ist wesolutions auf Kosten des Kunden die Möglichkeit einzuräumen, die Software an der dazugehörigen Hardware zu begutachten.
3. Haftungsausschluss und Schadenersatzansprüche
3.1 Der Kunde trägt sämtliche Risiken aus der Verwendung der erworbenen Produkte und Dienstleistungen. In keinem Fall tragen wesolutions, seine Führungskräfte, Mitarbeiter, Vertreter oder Partner Haftung für Folgeschäden, Nebenschäden, direkte, indirekte oder konkrete Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Gewinnverlust, Betriebsunterbrechung, Verlust von Informationen oder anderen Vermögensschäden. Davon ausgenommen sind Personenschäden sowie Schäden, die aufgrund krass grober Fahrlässigkeit von wesolutions entstehen.
3.2 Der Kunde haftet für das Handeln von Personen (z.B. Mitarbeitern), denen er, mit oder ohne Zustimmung von wesolutions, die erworbene bzw. gemietete/verliehene Hardware und/oder Software überlassen hat.
3.3 Der Kunde haftet voll für Schäden, Folgeschäden sowie Personenschäden, wenn die erworbenen bzw. angemieteten/ verliehenen Geräte unzureichend gesichert wurden.
3.4 Der Kunde haftet nicht für Schäden, die von wesolutions verursacht wurden (z.B. Fabrikationsfehler) bzw. die auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind.
3.5 wesolutions haftet nicht für Mängel bzw. Schäden bei:
a. Angabe von falschen oder ungenauen Informationen, die dadurch zu Schäden führen (z.B. Unterbrechungen,
Ausfälle, Löschungen, Defekte, Verwaltung des Service…),
b. leichter Fahrlässigkeit,
c. unsachgemäßer Nutzung der wesolutions Produkte,
d. Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie für Schäden
e. die vom Transportunternehmen verursacht wurden bzw. auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind.
3.6 Darüber hinaus ist die Ersatzpflicht der Firma wesolutions betragsmäßig mit 100 % des Kaufpreises begrenzt. Ein Ersatz von darüberhinausgehenden entstandenen Schäden ist jedenfalls ausgeschlossen.
3.7 Ein etwaiger Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs (6) Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten von dem Schaden Kenntnis erlangt haben oder erlangen konnten, spätestens aber innerhalb von drei (3) Jahren nach dem anspruchsbegründeten Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. Die in gegenständlichen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder an Stelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
3.8 Bei der Überprüfung, Reparatur oder Wartung von Geräten, auf welchen Daten oder Programme gespeichert sind, besteht die Möglichkeit des Verlustes oder der Beschädigung von im Gerät gespeicherten Daten oder Programmen. Wir empfehlen daher unbedingt vor der Übergabe solcher Geräte zur Überprüfung, Reparatur oder Wartung, sämtliche Daten und Programme auf einem anderen Datenträger abzuspeichern (Datensicherung). Wird eine solche Datensicherung vom Kunden nicht oder nicht erfolgreich durchgeführt, ist jede Haftung für Schäden an bzw. Verlust von Daten und Programmen ausgeschlossen. Nach der abgeschlossenen Reparatur/Wartung obliegt es dem Kunden, gesicherte Daten wieder auf das Gerät aufzuladen.
4. Höhere Gewalt
4.1. wesolutions ist von der Leistungspflicht in Fällen von höherer Gewalt befreit.
4.2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen wesolutions, die Lieferung für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen und entsprechend ihrer Auswirkungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.3. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, dessen Auswirkung auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten ist. Zu diesen Ereignissen zählen unter anderem Einwirkungen, insbesondere, jedoch nicht beschränkt auf Naturgewalten, deren Verhütung oder Abwendung außerhalb wesolutions Einflussvermögens liegen, wie z.B. Erdbeben, Blitzschlag, Frost, Beschlagnahme, Sabotage, Feuer und Streik, rechtmäßige Arbeitskampfmaß- nahmen, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unter- lieferanten oder deren Subunternehmern oder bei vom Anbieter autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten.
H) Cloud-Service und Vertragssoftware
1. Cloud-Service
1.1. Der Cloud-Service umfasst den Zugang und Zugriff des Kunden auf sein wesolutions-Konto. Über dieses Konto kann er unter anderem mit wesolutions Software erstellte Inhalte verwalten oder wesolutions- bzw. andere Hardware mit Inhalten befüllen.
1.2. wesolutions nutzt zur Bereitstellung des Cloud-Services die Host Europe GmbH („Host Europe“) als technischen Dienstleister. Für den Cloud-Service gelten daher, abweichend von diesen Geschäftsbedingungen, folgende besondere Bedingungen:
a. Verfügbarkeit: Als online abrufbarer Dienst kann die ständige Verfügbarkeit des Cloud-Service nicht garantiert werden. Im Fall einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit des Dienstes bleibt die Zahlungspflicht des Kunden unberührt.
b. Datensicherung: wesolutions und Host Europe führen keine Sicherung der Kundendaten durch. Der Kunde ist daher in seinem eigenen Interesse verpflichtet, von allen im Cloud-Service gespeicherten Daten, tagesaktuelle Sicherheits- kopien zu erstellen bzw. erstellen zu lassen, die nicht auf dem Server selbst gespeichert werden.
c. Fremdeingriffe: Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Hard- und Software gegen jedwede Manipulation durch Dritte zu schützen. wesolutions und Host Europe gewährleisten die Einhaltung des Standes der Technik, nicht aber, dass eingesetzte Hard- oder Software frei von Schadsoftware oder sonstigen Eingriffen Dritter ist.
d. Vom Kunden eingestellte Inhalte und Daten: Der Kunde sichert zu, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der von ihm eingestellten Inhalte und Daten weder gegen österreichisches, noch sonstiges einschlägiges nationales Recht, insbesondere Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht verstoßen. wesolutions und Host Europe sind gemäß § 16 E-Commerce Gesetz berechtigt, über Aufforderung von dritter Seite Inhalte aufgrund der behaupteten Verletzung fremder Rechte zu sperren oder zu löschen.
e. Datenschutz: Host Europe bzw. ein Dritter, dessen sich Host Europe zur Erbringung der Telekommunikationsdienste bedient, erhebt Verkehrsdaten der Kunden. In der Regel werden dabei Datum, Uhrzeit, Zeitzone des Beginns und Endes der Nutzung, der Umfang in Bytes, die IP-Adresse und die Art des in Anspruch genommenen Dienstes erfasst und die Daten bis zu sechs (6) Monate, unter Umständen auch länger, gespeichert. Host Europe behält sich vor, Bestands- und Verkehrsdaten der Kunden an mit der Host Europe GmbH verbundene Unternehmen innerhalb der Host Europe Gruppe weiterzugeben. Der Kunde stimmt dieser Verarbeitung und Weitergabe seiner Verkehrsdaten durch Host Europe widerruflich zu.
f. Vertragsende: wesolutions hat das Recht nach Vertragsende, sämtliche Daten des Kunden unwiderruflich zu löschen
2. Einrichtungsgebühr, Hosting
2.1. Für die Einrichtung des Kundenkontos entfällt eine einmalige Einrichtungsgebühr von € 247,50. Die Einrichtungsgebühr ist zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses fällig. Keine Rückerstattung der Einrichtungsgebühr bei Vertragskündigung.
2.2. Für die Nutzung des Cloud-Service wird ein monatliches Entgelt (Hostinggebühr) verrechnet. Die Hostinggebühr ist, wenn nicht anders angegeben, in der monatlichen Nutzungslizenz der Vertragssoftware WESUAL CREATE inkludiert.
3. Urheberrecht
3.1. Der Kunde erkennt an, dass das WESUAL-System in all seinen Teilen urheberrechtlich schutzfähig und geschützt ist und alle Urheberrechte und sonstige Leistungsschutzrechte oder sonstige nach dem Gesetz geschützte Rechte daran wesolutions zukommen. Jede Verletzung der Urheberrechte von wesolutions zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
3.2. Der Kunde erwirbt eine nicht ausschließliche einfache Nutzungsbewilligung an der Vertragssoftware in ihrer per Abschluss des Vertrages aktuellen Version sowie das Recht der bestimmungsgemäßen Verwendung zum eigenen Zwecke. Die Software wird im Objektcode zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch des Lizenznehmers auf Lieferung des Quellcodes besteht nicht.
3.3. Der Kunde erkennt an, die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen zur Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem geistigem Eigentum von Computerprogrammen zu kennen und allen gesetzlichen Bestimmungen in eigener Verantwortung Folge zu leisten. Eine Verbreitung durch den Kunden ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen.
3.4. Die von wesolutions im Rahmen der Software zur Verfügung gestellten Bilder und Schriften unterliegen Urheberrechten Dritter. Jedwede urheberpersönlichkeitsverletzende Nutzung ist untersagt.
3.5. Der Kunde erklärt ausdrücklich, im Besitz der Urheberrechte betreffend die an wesolutions übergebene Daten für die kundenspezifische Anpassung der Software (z.B. CI Anpassung) zu sein. Dies gilt nicht nur für das gesamte Bildmaterial, sondern auch für allfällige sonstig verwendete Zeichen, Schriften, Logos, Symbole, usw. Der Kunde ist selbst verantwortlich, dass er nur Zeichen, Schriften, Logos, Symbole, usw. verwendet, die er auch zu nutzen berechtigt ist und für die er über eine gültige Nutzungslizenz verfügt. wesolutions hat keine Möglichkeit, die diesbezüglichen Lizenzen zu überprüfen und lehnt jegliche Haftung für Urheberrechts- oder Lizenzverletzungen ab. Der Kunde haftet alleine für die aus einer allfälligen Urheber- rechtsverletzung entstehenden Folgen und ersetzt wesolutions alle Kosten, die daraus entstehen.
4. Nutzung der Vertragssoftware über Drittanbieter
4.1. Der Kunde unterwirft sich neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von wesolutions auch jenen des Cloud-Service Anbieters. Des Weiteren werden auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Dritten (u.a. Facebook, Twitter, Instagram, OneDrive, Dropbox…) mit welchen die Vertragssoftware verlinkt ist bzw. werden kann, verwiesen.
4.2. Der Kunde ist für alle Informationen, welche er/sie der Öffentlichkeit zugänglich macht, vollumfänglich selbst verantwortlich.
4.3. wesolutions haftet nicht für Werbe- und/oder Informationsinhalte von Kunden auf diesen Plattformen sowie für jegliche Aktivitäten der Kunden auf diesen Plattformen.
4.4. wesolutions haftet nicht für Daten- und/oder Informationsverlust von Kunden, die aufgrund deren Aktivität auf diesen (online) Plattformen auftreten könnten.
5. Obhutspflicht
Der Kunde hat die Vertragssoftware gegen missbräuchliche Nutzung zu sichern.
6. Rückübersetzung und Programmänderung
Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Recompilierung) sowie sonstige Arten der Rück- erschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Vertragssoftware (Reverse-Engineering) sind ebenso wie Änderungen durch eigene Erweiterungen oder Reduktionen unzulässig.
7. ASP-Service
7.1. Das ASP-Service umfasst den Zugang und Zugriff auf die WESUAL-Datenbank.
7.2. wesolutions ist verpflichtet dem Kunden den Zugang und Zugriff auf die Datenbank zu ermöglichen, allenfalls dem Kunden die gesamten in der Datenbank enthaltenen Daten uneingeschränkt zu übermitteln. Zugang und Zugriff auf die Datenbank bedeutet, die Daten einerseits durchsehen zu können und andererseits verändern zu können.
7.3. wesolutions leistet keine Gewähr auf die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der in der Datenbank enthaltenen Daten.
7.4. Aus technischen und betrieblichen Gründen kann es zu kurzfristigen Unterbrechungen der Verfügbarkeit bzw. eingeschränkter Nutzbarkeit der Datenbank kommen.
I) Kundeninformationen
1. Registrierung
Um alle angebotenen Serviceleistungen in Anspruch zu nehmen, bestätigt der Kunde
1. wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben zu machen,
2. wesolutions im Falle von persönlichen Informationen, die zur Nutzung der WESUAL Produkte notwendig sind, zu benachrichtigen, sowie
3. wesolutions das Recht hat, im Falle widerrechtlicher Nutzung der Hardware/Software den Zugriff zu sperren.
2. Adressänderung
Der Kunde ist verpflichtet, wesolutions Adressänderungen bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechts- geschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Kunden gesendet werden.
3. Datenverwendung zu Marketingzwecken
Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine Daten für Marketingzwecke der WESUAL Produkte, insbesondere zur Verbesserung der Produkte, Weiterentwicklung und internen Bedarfsanalysen verwendet werden dürfen.
4. Zustimmung zur E-Mail-Werbung, Referenzliste
Der Kunde erklärt sein Einverständnis, im angemessenen Umfang von wesolutions Werbung und Informationen über Produkte und Angebote von wesolutions sowie anderer Geschäftspartner per E-Mail zu erhalten. Daten des Kunden verbleiben hierbei bei wesolutions und werden nicht weitergegeben. Dieses Einverständnis kann der Kunde jederzeit schriftlich widerrufen.
5. Datenschutz
5.1. wesolutions verpflichtet sich, persönlichen Daten von Kunden nicht an Dritte weiterzugeben. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestell- abwicklung an verbundene Unternehmen zur Auftragsbearbeitung weitergegeben.
5.2. Folgende persönliche Daten der Kunden können von der wesolutions EDV – mäßig verarbeitet, gespeichert und – im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzgesetztes – übermittelt werden:
a. Name, Anschrift, Emailadresse, Fax- und Telefonnummer, Geburtsdatum, Kundennummer,
b. erworbene bzw. gemietete Hardware und/oder Software sowie etwaige Mängel bzw. Schäden, offene Forderungen, Daten der Übernahme und Rückstellung.
5.3. Subjektive Werturteile, persönliche Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse werden nicht gespeichert.
5.4. Name, Anschrift und Kauf- bzw. Anmietungsdaten werden bei begründeten behördlichen Anfragen an die jeweilige Behörde, bei behaupteter Verletzung der Rechte Dritter (z.B. bei Besitzstörung) an diesen Dritten übermittelt.
J) Teilnichtigkeit – Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen und/oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Vertragslücken.
K) Sonstige Bestimmungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf Geschäfte mit Unternehmern zugeschnitten.
2. Für allfällige Streitigkeiten zwischen dem Kunden und wesolutions gilt ausschließlich österreichisches Recht.
3. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragsparteien vereinbarten österreichische, inländische Gerichtsbarkeit.
4. Zur Entscheidung aller, die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie darauf basierende Verträge, ent- stehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das jeweilig sachlich zuständige Gericht am Sitz von wesolutions örtlich zuständig.
5. Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist ausschließlich Deutsch.
6. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen und der Entgelte werden dem Auftraggeber schriftlich bzw. elektronisch mitgeteilt. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber diesen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aussendung der Mitteilung schriftlich/elektronisch widerspricht. Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von wesolutions sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde sowie für von wesolutions erbrachte Vorbereitungshandlungen.
L) Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz von wesolutions.